Technische Dokumentation

Lösungen für komplexe Sachverhalte

In unseren technischen Dokumentationen steckt lange Erfahrung – das gilt für einfache bis komplexe Sachverhalte. Und eine technische Dokumentation von uns ist garantiert rechtssicher.

Das ist Ihr großer Vorteil.

Übrigens: Es gibt kein zu groß oder zu klein. Wir beschreiben alles, vom einzelnen Kleingerät bis zu komplexen Systemen in der Luftfahrt- und Wehrtechnik.

Beratung

Dipl.-Ing. Kirsten Zielke

Telefon + 49 421 2238513

k.zielke(at)td-zielke.de

Unsere Beratung bringt Sie weiter

Sie werden überrascht sein, wie effizient und nachhaltig Ihre technische Dokumentation sein kann. Wir beraten und unterstützen Sie von Nutzung der Altdokumentation über CE-Konformität bis Datenbankanwendung.

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Modularisieren macht Sinn

Eine Modularisierung der Technischen Dokumentation lohnt sich öfter als allgemein bekannt. Wir entwickeln für Sie kostensparende Konzepte mit dem Einsatz von CMS und TMS inklusive Einweisen der Mitarbeitenden.

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Kostensparend übersetzen

Muttersprachliche Übersetzer übertragen Ihre Technische Dokumentation in nahezu alle Sprachen. Die hohe Qualifikation der Übersetzer und der Einsatz des Translation-Memory-Systems „Across“ sichert Ihnen Qualität und spart Kosten.

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Dokumente intelligent verwalten

Umfangreiche Dokument- und Sprachvarianten verwalten leicht gemacht. Nutzen Sie unser bewährtes System zum Dokumentenmanagement.

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Risiken erkennen – Kosten vermeiden

Unser erfahrenes CE-Team unterstützt Sie. Mindern Sie zielgerichtet Risiken Ihres Produkts und vermeiden spätere Kosten.

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Souveräne Anwendung von militärischen Standards

Wir haben eine Lösung für Sie. Mit unserer Erfahrung und den Werkzeugen, technische Dokumentationen für die Bereiche Luftfahrt-, Marine- und Heerestechnik zu erstellen. Standards H011, M011 und GAF T.O. A01, ASD S1000D und Umsetzen von Text nach SGML/XML.

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Produktkonformität sicherstellen

Die CE-Fachkräfte von ADT-Zielke entwickeln für Sie genau das richtige Konzept, damit Sie Ihre Produkte in der EU sicher verkaufen können.

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Nachrichten

Brexit in nett: Technische Dokumentation wie in der EU

07.11.2023 Das britische Wirtschaftsministerium hat im Oktober erneut verkündet, dass CE bleibt und auf unbestimmte Zeit anerkannt werden soll. Das gilt zunächst nur für die 18 Verordnungen bzw. Produkte, für die das britische Ministerium für Wirtschaft und Handel (Department for Business and Trade DBT) zuständig ist.

mehr zu der Verlängerung von CE in Großbritannien im Blog CE Plus von unserer Partnerin ADT-Zielke

Digitale Betriebsanleitung in der EU-Maschinenverordnung 2023

24.08.2023 Die Regelungen in der EU-Maschinenverordnung zur Betriebsanleitung in digitaler Form können Ihnen Erleichterungen bringen, gute Vorbereitung ist aber nötig. Im Fokus stehen Ihre IT und die Möglichkeit, beim Kauf einer Maschine eine Betriebsanleitung in Papierform zu verlangen.

mehr zur digitalen Betriebsanleitung im Blog CE plus von unserer Partnerin ADT-Zielke

Neufassung ISO 13849-1:2023 ist dicker und freundlicher als ihre Vorgängerin

04.08.2023 Dicker als ihre Vorgängernorm zur funktionalen Sicherheit von Maschinen, weil sie üppige 40 Seiten zu der DIN EN ISO 13849-1:2016-06 zugelegt hat. Freundlicher, weil das gesamte Dokument zugleich anwendungsfreundlich gegliedert wurde. Das attestiert der Norm auch die DGUV im Fazit ihrer neuen Veröffentlichung zu den wesentlichen Neuerungen der Norm.

mehr zu Neuerungen der ISO 13849-1:2023 im Blog CE Plus von unserer Partnerin ADT-Zielke

Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 Pflichten-bewusst lesen

16.07.2023 Die neue Maschinenverordnung mit der alten Institution der Kehrpflicht im Schwabenland oder mit dem Sprichwort «Neue Besen kehren gut» vergleichen? Passt beides. Für Wirtschaftsakteure sieht die Verordnung (EU) 2023/1230 altbekannte Pflichten vor – aber auch zusätzliche im Vergleich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ideal daher, wenn Sie sie Pflichten-bewusst lesen.

mehr zu Pflichten der EU-Maschinenverordnung 2023 im Blog CE Plus von unserer Partnerin ADT-Zielke

EU-Maschinenverordnung reif für Ihren Kalender

16.07.2023 Die EU-Maschinenverordnung, Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen, gilt ab 20. Januar 2027. Damit sind einige Termine der neuen Verordnung reif für Ihren Kalender. Am 20. Januar 2027 heißt es «Tschüss» Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Einige Artikel rund um Risikoprodukte gelten bereits ab 19. Juli 2023. Hier sollten Hersteller genauer hinschauen.

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EU-Produktsicherheits-verordnung 2023 – Lieb und teuer

28.06.2023 Sicherheit von Produkten gibt es nicht zum Nulltarif. Einige Vorschriften der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung 2023 für die Sicherheit von Verbraucherprodukten können für Wirtschaftsakteure kostspielig werden. Ein guter Grund, das Werk genauer unter die Lupe zu nehmen.

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EU-Maschinenverordnung 2023

04.01.2023 Die Wirtschaftsakteure müssen die neue Verordnung zu Maschinen vermutlich ab Ende 2026 bzw. Anfang 2027 anwenden. Ab dann ersetzt sie die derzeit gültige Maschinenrichtlinie.

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